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«Corona» - Das gilt neu ab 1. März 2021 für BTV-Trainings!

Die Stadt Aarau hat basierend auf den neuen Massnahmen des Bundesrates ihr Schutzkonzept aktualisiert. Für den BTV Aarau Athletics ergeben sich daraus per 1. März 2021 folgende Änderungen:

Seraina Ummel (seraina.ummel@btv-athletics.ch) am 25.02.2021 08:25

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Neue Regelungen per 1. März 2021

Für Athletinnen und Athleten mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten keine Einschränkungen im Trainingsbetrieb. Sie dürfen die Turn- und Sporthallen wie auch das Leichtathletikstadion uneingeschränkt nutzen und betreten. Es gibt keine Personenzahlbeschränkung. TrainerInnen müssen jederzeit eine Maske tragen. Die Garderoben und WCs dürfen normal genutzt werden. Vor und nach dem Training müssen Kinder ab 12 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske tragen. 

Athletinnen und Athleten mit Jahrgang 2000 oder älter müssen vor, während und nach dem Training einen Abstand von 1,5m einhalten. Es sind nur Trainings ohne Körperkontakt erlaubt. Sport in Innenräumen ist nach wie vor nicht erlaubt. Die Turn- und Sporthallen dürfen nicht benutzt werden. Das Leichtathletikstadion darf benutzt werden. Im Freien gilt eine Personenzahlbeschränkung von maximal 15 Personen inkl. TrainerIn. Die Garderoben und Duschen dürfen nicht benutzt werden. Die WC-Anlagen stehen zur Verfügung. In öffentlich zugänglichen Innenräumen muss eine Maske getragen werden.

Das Schutzkonzept des BTV Aarau Athletics geltend ab 1. März 2021 findet ihr hier

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